
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet erstmals private Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für viele Betreiber von Websites, Online-Shops und Apps bedeutet das, dass sie ihre digitalen Angebote bis zum Stichtag auf Zugänglichkeit trimmen müssen.