Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB) – Wie Sie das BFSG umsetzen und eine mögliche Abmahnung vermeiden

Insider Blog

Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 für digitale Services bedeutet

Barrierefreiheit ist seit Mitte 2025 für viele digitale Produkte und Dienstleistungen Pflicht. Das haben wir bereits in unserem Artikel „Accessibility wird zur Empfehlung – und zur Pflicht“ erklärt. Wichtig neben der technischen Umsetzung ist, dass eine Erklärung zur Barrierefreiheit (EzB) gesetzlich vorgeschrieben ist und dass bei falscher Formulierung Abmahnungen oder regulatorischer Druck drohen.

Inhalt dieses Blogposts:

  • Warum eine Erklärung zur Barrierefreiheit laut BFSG gesetzlich vorgeschrieben ist
  • Was diese Erklärung beinhalten muss
  • Ein Vorschlag für eine mögliche Barrierefreiheitserklärung / EzB
  • Kurze Erklärung, an welchen Stellen Sie die Erklärung individuell und wahrheitsgemäß auf Ihre Dienstleistung zuschneiden sollten
  • Unsere Erfahrung mit juristischer Beratung zur Formulierung
  • Was bei Nichteinhaltung drohen kann

Lesedauer: ca. 15 Minuten



Worum geht es beim BFSG und der Barrierefreiheitserklärung / EzB?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet digitale Angebote wie Online-Shops, Banking-Apps oder Buchungsportale, seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei zugänglich zu sein. Das folgt dem EU-weiten European Accessibility Act (EAA) und der Norm EN 301 549, die meist die WCAG 2.1 AA als technisches Ziel definiert. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeitenden und weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz.

Gemäß § 14 BFSG und Anlage 3 müssen Anbieter eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen, die folgende Punkte enthält:

  • Allgemeine Beschreibung der digitalen Dienstleistung
  • Erfüllungsstatus der Barrierefreiheitsanforderungen (z.B. WCAG, EN 301 549)
  • Kontaktmöglichkeiten des Dienstleisters für Rückmeldungen bei Barrieren
  • Marktüberwachungsbehörde als zuständige Kontrollstelle
  • Optionale Angaben: Datum der letzten Prüfung, Prüfmethodik, Feedbackmechanismus

Es gibt keine offizielle Vorlage für die Barrierefreiheitserklärung. Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist diese auch nicht geplant.

Deshalb gehen wir im Folgenden darauf ein, wie eine solche Erklärung zur Barrierefreiheit aussehen kann.

Unsere Vorlage für Ihre EzB

Informationen zur Barrierefreiheit

Wir verpflichten uns zur Umsetzung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der zugrunde liegenden EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, unsere digitalen Angebote – insbesondere Webanwendungen und Online-Dienste – so zu gestalten, dass sie für alle Menschen barrierefrei zugänglich sind, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder technischen Hilfsmitteln.

Beschreibung der Dienstleistung

Diesen Teil müssen Sie individuell an Ihre digitale Dienstleistung anpassen. Wir haben an dieser Stelle ein Beispiel für einen klassischen Online-Shop angegeben.

Unser Online-Shop ermöglicht es, Informationen zu Produkten zu beziehen, Produkte digital auszuwählen und zu kaufen. Die Waren werden jeweils auf einer eigenen Produktseite mit Beschreibung, Preis und eventuell verfügbaren Varianten wie Größe oder Farbe angeboten.

Die gewünschten Produkte können in einen virtuellen Warenkorb gelegt werden. Nach Auswahl aller Artikel führt der Bestellprozess über den Checkout-Bereich, in dem eine Lieferadresse und eine eventuell abweichende Rechnungsadresse eingegeben, sowie eine Zahlungsart ausgewählt werden muss.

Nach erfolgreicher Bestellung werden Eingangsbestätigung und Versandbestätigungen per E-Mail an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse versendet. Es ist möglich, dass eine Weiterleitung zu Drittdiensten für die Abwicklung von Bezahlvorgängen erfolgt. Wir haben nur bedingt Einfluss auf die Gestaltung und technische Ausführung dieser Dienste.

Anpassen an die individuelle Dienstleistung

Den folgenden Teil müssen Sie nicht unbedingt angeben. Er stellt aber Ihre bisherigen Bemühungen und Maßnahmen, sowie Ihr Engagement im Bereich Barrierefreiheit klar und bietet eine Anlaufstelle jenseits der Marktüberwachungsbehörde.

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website und digitalen Dienste werden fortlaufend an geltende Barrierefreiheitsstandards (z.B. WCAG 2.1 AA und EN 301 549) angepasst. Wir verfolgen aktiv das Ziel, bestehende Barrieren zu erkennen, zu reduzieren und langfristig vollständig zu beseitigen.

Trotz aller Sorgfalt kann es in Einzelfällen zu temporären oder partiellen Barrieren kommen. Dies kann insbesondere auftreten:

  • durch laufende redaktionelle oder technische Überarbeitungen einzelner Inhalte und Seiten,
  • aufgrund von unterschiedlichen Interpretationen der technischen Anforderungen an Barrierefreiheit,
  • oder bei komplexen Funktionalitäten, für die bisher noch keine vollständig barrierefreie Lösung verfügbar ist.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, auch solche Abweichungen zu identifizieren und Lösungen zu entwickeln, um allen Nutzenden einen möglichst niederschwelligen und gleichwertigen Zugang zu ermöglichen.

Letzte Überprüfung

Die letzte exemplarische Prüfung der Barrierefreiheit erfolgte am [Datum der letzten Überprüfung] durch [Firma eintragen – eine ext. Firma ist hier besser]. Dabei wurde eine Auswahl repräsentativer Seiten und Funktionen auf Konformität mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA und der EN 301 549 untersucht. Nicht alle Inhalte oder Seiten wurden dabei individuell getestet. Die Auswahl erfolgte auf Basis der Nutzungshäufigkeit und zentralen Funktionalitäten unseres Online-Angebots.

Rückmeldung und Kontakt

Sollten Ihnen beim Besuch unserer digitalen Angebote Barrieren auffallen, bitten wir Sie, uns zu informieren. Jeder Hinweis hilft uns, bestehende Schwachstellen besser zu verstehen und gezielt zu verbessern.

Kontakt für Hinweise zur Barrierefreiheit:

[Name oder Abteilung]
[Unternehmen]
[Adresse, optional]
[E-Mail-Adresse]
[Telefonnummer, optional]

Wir sichern zu, dass wir eingehende Rückmeldungen schnellstmöglich redaktionell und technisch prüfen und, sofern möglich, in angemessener Frist beheben. Sollte eine kurzfristige technische Lösung nicht möglich sein, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach alternativen Zugangswegen oder unterstützenden Maßnahmen, um Ihnen die Nutzung dennoch zu ermöglichen.

optional

Der folgende Teil ist wieder wichtig, da hier die Marktüberwachungsbehörde benannt werden muss und man auf die aktuell geltenden AGBs verweisen sollte, die mögliche Lücken in der Beschreibung der Dienstleistung oder des Produktes schließen.

Weiterführende Hinweise

Es ist zu beachten, dass die Nutzung unserer digitalen Dienste und aller dazugehörigen Funktionen zusätzlich unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegt. Diese AGB regeln unter anderem den Vertragsschluss, die Zahlungsabwicklung und die Lieferung. Im Falle von Widersprüchen oder Abweichungen gelten die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung, soweit diese nicht die Anforderungen an Barrierefreiheit einschränken oder aufheben. Eine barrierefreie Version hier unserer AGBs gibt es hier: [Link zu den AGB]

Wir verstehen Barrierefreiheit nicht als einmalige Maßnahme, sondern als laufenden Prozess. Daher werden unsere Inhalte und Systeme regelmäßig überprüft und überarbeitet. Dabei kann es in einzelnen Fällen vorübergehend zu Einschränkungen in der Zugänglichkeit kommen. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Für weiterführende Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verweisen wir auf die zuständige nationale Durchsetzungsstelle:

Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Träger: Knappschaft-Bahn-See)

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.

Hinweis:
Nach https://bfsg-gesetz.de/anlage-3/ §1 c müsste “eine Beschreibung, wie die Dienstleistung die einschlägigen in der nach §3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung aufgeführten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt;” eingebracht werden – also eine genaue Beschreibung, wie die Dienstleistung barrierefrei gestaltet wurde.

Beispiel für eine Beschreibung der konkreten Maßnahmen

Im Folgenden ein Beispiel für konkrete Maßnahmen, wie wir sie als Agentur für unsere Kunden standardmäßig in Projekten vorsehen und umsetzen.

Diese Maßnahmen müssten wahrheitsgemäß und individuell an Ihre Maßnahmen angepasst werden.

Konkrete Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Zur Erfüllung der gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen wurden folgende technische und gestalterische Maßnahmen implementiert:

Technische Strukturierung und Semantik

Die HTML-Strukturen unserer Website entsprechen dem semantischen Zweck der jeweiligen Inhalte und Interaktionselemente. Ergänzend wurden ARIA-Markups eingesetzt, um komplexe Funktionalitäten und deren Status für assistive Technologien zugänglich zu machen.

Inhaltsgestaltung und redaktionelle Maßnahmen

Redaktionell verantwortliche Personen wurden zur korrekten Verwendung von Textstrukturen und hierarchischen Überschriftenebenen geschult. Bei der Erstellung von Inhalten wird auf eine klare, verständliche Sprache geachtet. Komplexe Sachverhalte werden strukturiert dargestellt und durch Zwischenüberschriften gegliedert. Link-Texte sind aussagekräftig formuliert und beschreiben das Ziel der Verlinkung eindeutig. Listen und andere strukturierende HTML-Elemente werden gezielt eingesetzt, um die Inhaltsstruktur zu verdeutlichen. Tabellen werden mit entsprechenden Überschriften und Beschreibungen versehen, um deren Inhalt und Aufbau verständlich zu machen.

Visuelle Gestaltung und Responsive Design

Bei der Farbgestaltung wurde auf eine kontrastreiche Darstellung entsprechend dem WCAG-Level AA geachtet. Informationen werden nicht ausschließlich über visuelle Eigenschaften wie Farbe, Form oder Position vermittelt, sondern durch zusätzliche textliche oder strukturelle Hinweise ergänzt. Die Website ist responsiv gestaltet und auf verschiedenen Ausgabegeräten nutzbar. Die Textgröße kann mittels Browserzoom auf mindestens 200 % ohne Funktionsverlust angepasst werden. Navigation und Bedienelemente sind konsistent gestaltet und an vergleichbaren Stellen positioniert.

Textalternativen, Medien und zeitgesteuerte Inhalte

Für alle Bilder und Grafiken wurden Vorkehrungen getroffen, damit Nutzende beim Erstellen von Inhalten aussagekräftige Alternativtexte hinterlegen oder reine Schmuckgrafiken durch leere Alternativtexte kennzeichnen können. Video-Inhalte, soweit sie unserer Kontrolle unterliegen, sind mit Untertiteln versehen. Zeitgesteuerte Anzeigen oder automatische Hinweise wurden vermieden. Falls solche Elemente aus funktionalen Gründen erforderlich sind, können diese von Nutzenden pausiert und gesteuert werden. Inhalte, die Aufmerksamkeit erfordern könnten, blinken oder flackern nicht.

Die Website ist vollständig per Tastatur bedienbar. Der Tastaturfokus ist stets klar sichtbar und folgt einer logischen Reihenfolge entsprechend dem Seitenaufbau. Ein unnötiges Versetzen des Fokus innerhalb einer Seite sowie ein unbeabsichtigtes Zurücksetzen beim Neuladen von Seiten werden vermieden, um Kontext- und Orientierungsverluste zu verhindern.

Formulare und Eingaben

In allen Formularen sind eindeutige Label-Zuordnungen zu den entsprechenden Formular- und Bedienelementen hinterlegt. Fehler- und Statusmeldungen werden klar verständlich und zugänglich dargestellt, um die Bedienung und das Verständnis von Eingaben zu erleichtern.

Zusätzliche Maßnahmen

  • Automatische Seitenumleitungen ohne Nutzerinteraktion wurden vermieden.
  • Klick- und Touch-Ziele haben eine ausreichende Mindestgröße für eine einfache Bedienung.
  • Bei linearer Navigation durch assistive Technologien folgen die Inhalte einer sinnvollen und verständlichen Reihenfolge.

Diese Maßnahmen gewährleisten ein hohes Maß an Kompatibilität mit gängigen assistiven Technologien und ermöglichen eine gleichwertige Nutzung unserer digitalen Dienste für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten.

Anpassen an die individuelle Dienstleistung

Mögliche Kurzversion:

Wir gestalten unsere digitalen Angebote gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden Standards (z.B. WCAG 2.1 AA) barrierefrei und bauen diese Zugänglichkeit laufend weiter aus.

Trotz aller Sorgfalt kann es vereinzelt zu temporären oder technischen Einschränkungen kommen. Hinweise zu Barrieren nehmen wir gerne entgegen und bemühen uns um schnelle Lösungen. [Hier geht’s zu den vollständigen Informationen zur Barrierefreiheit](LINK)

Hinweis:
Die EzB/IBE nicht in die AGB einbringen, da dies evtl. Einfluss auf andere “Rechtsgeschäfte” haben könnte. Stattdessen einen individuellen Link „Barrierefreiheit“ im Footer platzieren, der auf die „Informationen zur Barrierefreiheit“ verweist als eigenständige Seite.

Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung im Sinne des § 1 Absatz 3 in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllt.

Welche Erfahrungen haben wir mit juristischer Beratung zu diesem Thema gemacht

Es gilt zu beachten, dass es auch unter den juristischen Beratern, mit denen wir im Laufe der Zeit zu diesem Thema Kontakt hatten, einen gewissen Diskurs zur Umsetzung der im Gesetz beschriebenen Maßnahmen gegeben hat. Dabei ist in erster Line die Unterscheidung zwischen einer engen und weiten Auslegung der Barrierefreiheitsanforderungen Ausgangspunkt für den eingeforderten Detailgrad und Tiefe der beschriebenen Maßnahmen.

Viele Kanzleien, die sich mit digitaler Barrierefreiheit befassen, empfehlen aber:

  • die EzB nicht in die AGB zu integrieren, sondern als eigenständige, gut auffindbare Seite zu führen – etwa unter /barrierefreiheit und diese dann im Footer der Webseite zu verlinken.
  • In der EzB muss ausdrücklich auf die AGBs verwiesen werden (z.B. um Erklärungslücken in der Geschäftstätigkeit etc. zu schließen)
  • Keine rechtlich verbindlichen Zusicherungen („vollständige Barrierefreiheit“, „garantierte Konformität“) abzugeben, wenn diese nicht zu 100 % erfüllt sind
  • Einen Ansprechperson für Rückmeldungen benennen – am besten mit E-Mail-Adresse und optional Telefonnummer
  • Im Speziellen: Um nicht in das Schussfeld von Abmahnwellen zu geraten, sollte der entsprechende Gesetzestext fast 1:1 aufgegriffen werden. Das senkt das Risiko einer bei einer (Semi-)Automatischen Prüfung in den Fokus für ein Versäumnis in der Erklärung zu geraten (BFSG Anlage 3 kopieren oder zitieren)

Eine mögliche zusätzliche Formulierung zur verbesserten Abwehr vor Abmahnungen

Konzeption der Dienstleistung für einen barrierefreien Zugang

Unsere digitale Dienstleistung wurde so konzipiert, dass sie Menschen mit verschiedenen Einschränkungen eine gleichwertige Nutzung ermöglicht. Dabei setzen wir auf folgende Prinzipien:

  • Kontraststarke Gestaltung der Benutzeroberfläche
  • Bereitstellung von Informationen auf mehreren Wahrnehmungsebenen (textbasiert, auditiv, visuell)
  • Alternative Inhalte für visuelle oder auditive Medien
  • Bedienung sämtlicher Funktionen mittels Tastatur
  • Unterstützung für Screenreader und vergleichbare assistive Technologien
  • Vermeidung zeitkritischer Interaktionen ohne barrierefreie Alternativen
  • Einsatz einfacher Sprache verständlicher Inhalte
  • intuitive Navigation und logisch gegliederte Inhalte

Allgemeine barrierefreie Informationsbereitstellung

Die Informationen über unsere Dienstleistungen werden so an Nutzende vermittelt, dass sie:

  • über mehrere Sinne des Nutzers (z.B. visuell und/oder auditiv) erfassbar sind,
  • leicht auffindbar für Nutzer bereitgestellt werden,
  • in verständlicher Art verfasst sind,
  • in einem universellen Textformat (Schriftart, Größe, Kontraste, Abstände) vorliegen, um Konvertierungen in assistive Ausgabeformen zu ermöglichen,
  • in gut lesbarer Schriftgröße, angemessener Typografie und mit ausreichendem Kontrast sowie Abstand gestaltet sind,
  • bei nicht-textbasierten Inhalten alternative textuelle Beschreibungen bereitstellen,
  • digital so konzipiert sind, dass sie konsistent, zugänglich, intuitiv und stabil funktionieren.

Sowohl unsere Webangebote, digitale Dienstleistungen als auch mobile Applikationen folgen diesen Prinzipien. Die Gestaltung richtet sich dabei durchgängig an den Grundsätzen der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit (nach WCAG-Kriterien) aus.

Zugänglichkeit unterstützender Dienste

Wenn zusätzliche Hilfsangebote wie Support-Hotlines, Schulungsangebote oder technische Beratung angeboten werden, stellen wir sicher, dass auch diese Dienste Informationen zur Barrierefreiheit und Kompatibilität auf barrierefreiem Weg zugänglich machen.

Funktionale Anforderungen für spezielle Einschränkungen

Unsere Dienstleistungen berücksichtigen folgende barrierefreie Interaktionsformen für die Nutzenden:

  • Für visuelle Einschränkungen: mindestens eine Option ohne visuelle Elemente und eine, die unabhängig von Farbunterscheidung funktioniert.
  • Für Personen mit Einschränkungen des Hörens: mindestens eine Nutzungsmöglichkeit ohne Ton und eine mit anpassbaren Audiofunktionen.
  • Für stimmlich eingeschränkte Nutzer: mindestens eine Bedienvariante ohne sprachliche Eingabe.
  • Für motorisch eingeschränkte Nutzer: mindestens eine Bedienform ohne komplexe Bewegungsabfolgen oder Muskelkraft, sowie eine Option bei eingeschränkter Reichweite.
  • Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen: bedienerfreundliche Strukturen, soweit möglich reduzierte Komplexität und unterstützende Hinweise.
  • Für alle Barrierefreiheitsfunktionen gilt: Die Privatsphäre der Nutzenden wird gewahrt.

Diese Maßnahmen orientieren sich an den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und wurden in unsere technischen und gestalterischen Prozesse integriert, um eine möglichst umfassende Zugänglichkeit sicherzustellen.

Was droht ohne EzB?

Ohne gültige und überprüfbare Erklärung kann laut § 37 BFSG Folgendes passieren:

  • Betriebs- oder Vertriebsverbot (der entsprechenden Dienstleistungen oder Produkte)
  • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro (je nach Verstoß)
  • Förmliche Beanstandung durch die Marktüberwachung
  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherorganisationen

Dies ist insbesondere deshalb relevant, da jede Institution, Firma oder natürliche Person die Prüfstellen auf einen Verstoß gegen das BFSG hinweisen kann. So ist anzunehmen, dass mindestens Ihre Konkurrenz ein starkes Augenmerk darauf legen wird!

Fazit - Klarheit schützt vor Abmahnung

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist nur ein kleiner Teil Ihrer digitalen Dienstleistung aber mit großer Wirkung. Wer sie ernst nimmt und individuell auf die eigene Dienstleistung zuschneidet, zeigt nicht nur Gesetzestreue, sondern auch Respekt gegenüber allen Nutzenden. Zudem schützt sie vor rechtlichen Stolperfallen und wirtschaftlichen Schäden.

Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung oder Formulierung brauchen, sprechen Sie uns gern an. Wir helfen beim Erstellen barrierefreier Webanwendungen und zeigen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen sinnvoll umsetzen können.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Blogpost stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt auch keine rechtliche Prüfung Ihrer Erklärung zur Barrierefreiheit. Die enthaltenen Formulierungen und Hinweise wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Für die tatsächliche Umsetzung gemäß BFSG und geltender Verordnungen ist eine juristische Prüfung im Einzelfall empfohlen.

Hinweis zur Erstellung dieses Beitrags

Dieser Beitrag wurde auch mit Hilfe der KI OpenAI GPT-4 (2024-06, Modell: GPT-4o) erstellt. Grundlage waren redaktionelle Recherchen, persönliche Erfahrungen, rechtliche Quellen und eine firmeneigene Mustervorlage. Das abschließende Lektorat und die fachliche Freigabe erfolgten durch den Autor des Artikels und Zuständigen für Barrierefreiheit Dr.-Ing. Jens Bornschein.

Autor

Steckbrief

Veröffentlicht:

September 5, 2025

Kategorien:

Das bewegt uns

Tags:

Accessibility
Vorheriger Artikel