
Barrierefreiheit wird Pflicht: Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 für digitale Services bedeutet
Ab dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet erstmals private Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten bildungsserver.de . Für viele Betreiber von Websites, Online-Shops und Apps bedeutet das, dass sie ihre digitalen Angebote bis zum Stichtag auf Zugänglichkeit trimmen müssen visionbites.de. Doch wen betrifft das konkret, was heißt “barrierefrei” in diesem Zusammenhang – und wie kann man die Umsetzung stemmen, ohne dass die Kosten explodieren? In diesem Blog-Artikel wollen wir die neuen Anforderungen einmal beleuchten.
Lesedauer: ca. 15 Minuten
Wen betrifft das Gesetz? – Geltungsbereich ab Juli 2025
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (European Accessibility Act, EAA) in deutsches
Recht um. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft
bildungsserver.de.
Ab dann müssen die darin genannten Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher*innen barrierefrei bereitgestellt
werden. Jedoch fällt nicht jeder Webauftritt automatisch darunter! Das Gesetz nennt abschließend die betroffenen
Bereiche (§1 Abs. 2 und 3
BFSG)bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.
Für folgende digitale Dienstleistungen gilt künftig Barrierefreiheitspflicht:
- Elektronischer Geschäftsverkehr – also Online-Dienste, die den Abschluss von Verbraucherverträgen ermöglichen, z.B. Online-Shops hwk-dresden.de. (B2B-Shops, die sich nur an Geschäftskunden richten, fallen nicht unter die Pflicht hwk-dresden.de.)
- Bankdienstleistungen für Verbraucher – insbesondere Online-Banking-Portale und Banking-Apps.
- Telekommunikationsdienste – z.B. Telefonie- und Messenger-Apps.
- E-Books und zugehörige Vertriebs-Plattformen.
- Personenbeförderungsdienste – z.B. digitale Fahrkartenautomaten im öffentlichen Verkehr.
- Apps auf Mobilgeräten im Personenverkehr – etwa Apps von Bahn- oder Fluggesellschaften.
Auch diverse Produkte müssen ab 2025 barrierefrei sein, unter anderem Computer, Smartphones, Ticket- und Geldautomaten oder Smart-TVs bundesfachstelle-barrierefreiheit.de. Für die meisten unserer Kunden (KMU mit Web-Anwendungen) ist aber vor allem wichtig, dass Ihr consumer-facing Online-Service muss ab Juli 2025 barrierefrei sein, sofern er in eine der obigen Kategorien fällt.
Es gibt aber eine Ausnahme für Kleinstunternehmen! Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Jahresumsatz sind von den BFSG-Vorgaben befreit, wenn sie Dienstleistungen erbringenbundesfachstelle-barrierefreiheit.de. Ein Mini-Start-up, das einen Online-Shop betreibt, muss formal also nicht unbedingt nachrüsten hwk-dresden.de. Achtung: Diese Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen! Kleinstunternehmen, die Produkte (z.B. Hardware wie spezielle Lesegeräte) in den Verkehr bringen, fallen dennoch unter das BFSG bundesfachstelle-barrierefreiheit.dehwk-dresden.de.
Und mal ehrlich - Selbst wenn man rechtlich knapp ausgenommen ist, lohnt es sich trotzdem, Barrierefreiheit freiwillig umzusetzen, um Kundschaft nicht auszuschließen und auf zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein.
Was bedeutet “barrierefrei” genau?
Nach gängiger Definition sind Angebote barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind hwk-dresden.de. Im Web-Bereich heißt das konkret: Man muss z.B. eine Website auch per Screenreader (Vorlesesoftware) oder nur mit der Tastatur bedienen können; es dürfen keine Hürden für Sehbehinderte, Hörgeschädigte, motorisch oder kognitiv eingeschränkte Menschen vorhanden sein. Technisch basieren die Anforderungen im BFSG auf der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Stufe AA referenziert.
Das heißt, wer die Erfolgskriterien der WCAG 2.1 AA erfüllt, ist auf der sicheren Seite. Öffentliche Stellen kennen diese Standards bereits von der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die seit 2018 für Behörden-Websites gilt – dort sind zusätzlich Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprache gefordert. Für private Anbieter verlangt das BFSG im Wesentlichen WCAG 2.1 AA.
Welche Fristen und Folgen gelten? – Übergangszeiten und Strafen
Stichtag 28.06.2025: Ab diesem Datum müssen neue Produkte und Services konform sein. Doch das Gesetz sieht ein paar
Übergangsfristen vor. Wichtig zu wissen, dass bestehende Verträge und Systeme bekommen teilweise Aufschub:
- Laufende Dienstleistungen: Wurde ein langfristiger Vertrag vor dem 28.06.2025 abgeschlossen und wird er
unverändert fortgeführt, hat der Anbieter bis 27.06.2030 Zeit, den Dienst barrierefrei zu machen
bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de
Beispiel: Ein Online-Banking-System, das seit Jahren läuft und von Bestandskunden genutzt wird, muss spätestens 2030 umgestellt sein – bei neuen Angeboten aber sofort ab 2025. - Ältere Technik im Einsatz: Wird für die Dienstleistung ein Produkt verwendet, das bereits vor Juni 2025 im Einsatz war (z.B. ein vorhandenes SB-Terminal), gilt ebenfalls die Frist bis 2030 bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de.
- Selbstbedienungsterminals: Für Geldautomaten, Ticketautomaten & Co, die schon stehen, erlaubt das Gesetz sogar 15
Jahre Übergangszeit. Diese dürfen bis 2040 weitergenutzt werden, bevor sie ersetzt oder nachgerüstet sein müssen
bundesfachstelle-barrierefreiheit.de
Wichtig: Sobald ein Anbieter jedoch einen bestehenden Service wesentlich überarbeitet oder einen neuen Vertrag mit einem Verbraucher nach Juni 2025 schließt, müssen die aktuellen Teile barrierefrei sein – man kann also nicht bei Updates erneut 5 Jahre Aufschub einfordern bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de. Die Übergangsfristen sind als Schonzeit für Altbestände gedacht, nicht als Schlupfloch zum Hinauszögern.
Kontrolle und Sanktionen
Die Einhaltung wird durch Marktüberwachungsbehörden geprüft. Bei Verstößen drohen erst Aufforderungen zur Nachbesserung und letztlich empfindliche Maßnahmen. Im Extremfall kann die Behörde anordnen, dass ein nicht barrierefreier Online-Dienst vom Markt genommen bzw. abgeschaltet wird bundesfachstelle-barrierefreiheit.de!
Zusätzlich können Bußgelder verhängt werden – das BFSG nennt hier je nach Verstoß Summen bis zu 100.000 Eurobundesfachstelle-barrierefreiheit.de. Auch Verbraucher*innen und Verbände haben Rechte - sie können Mängel rügen und (ähnlich wie bei AGG-Verstößen) im Zweifel rechtlich Druck machen. Man sollte also die Sache ernst nehmen. Wer ab 2025 einfach weitermacht wie bisher, riskiert Image-Schäden, Beschwerden und im Worst Case Umsatzeinbußen.
Neben der Pflicht zur Barrierefreiheit an sich, fordert das Gesetz von Unternehmen auch bürokratische Nachweise. So muss für jedes Produkt oder jede Dienstleistung eine Konformitätserklärung bzw. technische Dokumentation erstellt werden, die beschreibt, wie die Anforderungen erfüllt werden bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de. Dienstleistungs-Anbieter müssen außerdem leicht zugänglich informieren (z.B. auf der Website oder in AGB) und angeben, welche Marktüberwachungsbehörde zuständig ist bfsg-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.de. In der Praxis dürfte das analog zur behördlichen Barrierefrei-Erklärung laufen, die man schon von öffentlichen Websites kennt – ein Abschnitt “Erklärung zur Barrierefreiheit” mit Informationen zum Stand der Umsetzung, Kontaktmöglichkeit für Feedback und Hinweis auf die Durchsetzungsstelle.
Barrierefreiheit früh einplanen vs. nachträglich umsetzen – der Kostenvergleich
Eine oft gehörte Sorge ist: “Wird das nicht unglaublich teuer?” Die gute Nachricht ist, wenn man Barrierefreiheit von Anfang an mitdenkt, hält sich der Mehraufwand stark in Grenzen. Eine Studie zum barrierefreien Bauen ergab, dass ein Gebäude, das von vornherein barrierefrei geplant wird, nur etwa 1% Mehrkosten verursachtbundesfachstelle-barrierefreiheit.de – und ähnlich verhält es sich tatsächlich auch bei Softwareprojekten. Bedienfunktionen direkt barrierefrei zu designen ist grundsätzlich nicht aufwändiger, als sie mit Barrieren zu entwickeln aktion-mensch.de.
Ob ein Entwickler nun ein Kontaktformular zugänglich oder mit unnötigen Barrieren codet, macht zeitlich kaum einen Unterschied, solange das Ziel bekannt ist!
Es kommt auf die richtige Denke im Team an. Wenn UX-Designer, Developer und Redakteure geschult sind und von Beginn an wissen, worauf es ankommt, entstehen barrierefreie Webseiten quasi “nebenbei”. Viele Maßnahmen kosten nichts extra. Beispielsweise kosten von Anfang an gescheit geplante Überschriftenstrukturen und Alternativtexte zu verwenden nur ein bisschen Aufmerksamkeit aber kein zusätzliches Budget!
Richtig teuer wird Barrierefreiheit meist erst, wenn sie nachträglich draufgesattelt werden muss.
Dann entdeckt man plötzlich, dass an zig Stellen Anpassungen nötig sind: Bilder ohne Alt-Text, schlechte Farbkombinationen im Design, interaktive Komponenten, die nur mit der Maus funktionieren, Videos ohne Untertitel, PDF-Dokumente ohne Tags, etc. Jede dieser Barrieren zu beheben erfordert Analyse, Designänderungen, erneutes Development und Test – kurz: zusätzliche Runden im Projekt, die man sich hätte sparen können. Je später im Entwicklungsprozess man solche Änderungen vornimmt, desto höher die Kosten. Erfahrungen im IT-Bereich (auch aus unseren eigenen Projekten) zeigen, dass Fehlerbehebung im Nachhinein um ein Vielfaches teurer ist als Prävention. Bei Accessibility ist es ähnlich: “Shift Left” lautet die Devise – früh im Prozess ansetzen.
Wenn Barrierefreiheit integraler Projektbestandteil ist, bleibt der Mehraufwand nominal – doch Wartung und Retrofit im Nachgang können richtig ins Geld gehen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine mittelständische Firma ließ ihren bestehenden Online-Shop auf Barrierefreiheit prüfen. Es wurden über 50 Einzelprobleme gefunden, von fehlenden Formularbeschriftungen bis zu unbedienbaren Dropdown-Menüs. Die Behebung erforderte mehrere Entwickler-Sprints und teils größere Umbauten im Frontend – Kostenpunkt im hohen vierstelligen Bereich. Hätte man diese Standards von Beginn an eingehalten, wäre fast keiner dieser Posten entstanden. Zusätzlich kam es zu Opportunity Costs, d.h. während der Überarbeitung konnten andere Features nicht entwickelt werden.
Unser Tipp: Barrierefreiheit von Anfang an in neue Projekte einplanen! Die Kosten dafür sind überschaubar und fließen in ein besseres Nutzererlebnis für alle!
So wird’s barrierefrei: Tests und Unterstützung für Unternehmen
Falls Sie jetzt denken “Alles schön und gut, aber wie stelle ich konkret fest, ob meine Website barrierefrei ist – und wer hilft mir dabei?” – keine Sorge, Sie müssen das Rad nicht neu erfinden. Es gibt erprobte Testverfahren und viele Experten, die Unternehmen auf dem Weg zur Barrierefreiheit begleiten.
1. Selbstcheck mit Tools: Ein guter erster Schritt ist ein einfacher Selbsttest. Es stehen kostenlose Prüftools zur Verfügung, mit denen man typische Probleme aufspüren kann. Beliebt sind z.B. der WAVE Accessibility Checker (eine Browser-Erweiterung) oder axe DevTools, sowie Google Lighthouse (im Chrome-Browser integriert). Diese Tools analysieren den Code der Website und melden z.B. fehlende Alt-Texte, unzureichende Kontraste oder Formulare ohne Labels. Wichtig ist zu allerdings zu wissen, dass automatische Tests zwar viele technische Barrieren finden, aber sie finden nicht alles und nicht alles, was sie finden ist sinnvoll. Einige Kriterien – etwa ob Alternativtexte inhaltlich sinnvoll sind oder ob die Bedien-Reihenfolge logisch ist – können nur menschliche Tester beurteilen. Trotzdem lohnt ein solcher Tool-Check. Man erhält in wenigen Minuten einen groben Überblick über ganz offensichtliche Baustellen.
2. Experten-Audit (BITV-Test): Für ein belastbares Ergebnis empfiehlt sich ein manueller Prüfbericht durch Spezialistinnen. In Deutschland hat sich der BITV-Test als Standardverfahren etabliert. Dieser Test umfasst derzeit rund 60 Prüfschritte, die an die WCAG 2.1 AA und die gesetzlichen Anforderungen (EN 301 549) angepasst sind. Er wird von geschulten Auditor*innen durchgeführt – viele bieten das als Dienstleistung an. Das Ergebnis ist ein detaillierter Report, der Stärken und Schwächen der Website aufzeigt und eine Prozentbewertung gibt. Für kleine Websites bewegt sich der Aufwand oft im Rahmen von ein paar Personentagen. Laut Aktion Mensch liegen die Kosten für eine komplette Experten-Analyse je nach Umfang etwa zwischen 2.500 und 10.000 Euro (von einfacher Seite bis komplexem Online-Shop) aktion-mensch.de. Das ist gut investiertes Geld, denn man bekommt eine klare To-do-Liste, um rechtskonform zu werden.
3. Nutzer-Feedback: Nichts ersetzt den Praxistest mit echten Nutzenden. Eine barrierefreie Seite sollte idealerweise von Personen mit unterschiedlichen Behinderungen ausprobiert werden – z.B. ein blinder User mit Screenreader, jemand mit Sehbehinderung und Vergrößerungssoftware, jemand mit motorischer Einschränkung nur per Tastatur, etc. Diese Tests kann man über spezialisierte Dienstleister organisieren oder im eigenen Umfeld Freiwillige fragen. Die Erkenntnisse sind ungemein wertvoll. Man sieht beispielsweise, wo die Bedienung hakt oder verwirrend ist. Oft offenbart sich dabei auch ein genereller Nutzen für alle (Stichwort Usability). Wenn zum Beispiel ein Senior mit zitternder Hand das kleine Dropdown nicht treffen kann, ist es vermutlich für viele andere auch nicht optimal gelöst – hier kann eine einfachere UI viel bringen.
4. Unterstützung durch Agenturen und Beratende: Wenn intern das Know-how fehlt, zögern Sie nicht, externe Profis hinzuzuziehen. Es gibt Beratungsfirmen und Agenturen (wie unsere) mit Expertise im Bereich oder gar Fokus auf digitale Barrierefreiheit. Achten Sie bei der Auswahl auf Erfahrung und Qualifikation. Gute Dienstleister werden mit Ihnen gemeinsam priorisieren, was zu tun ist, und können auch Ihre Entwickler schulen, damit Barrierefreiheit nachhaltig im Prozess verankert wird.
Unser Tipp: Beginnen Sie mit einem einfachen Selbsttest, um ein Gefühl zu bekommen. Dann holen Sie sich bei Bedarf Angebote für einen professionellen Audit. Die Knappschaft-Bahn-See bzw. die Bundesfachstelle Barrierefreiheit (eine staatliche Fachstelle, getragen von der KBS) bietet übrigens viele Infos und Webinare an, die gerade E-Commerce-Unternehmen den Einstieg erleichtern bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.
Missverständnisse, Sonderfälle und “Mythen” rund um das BFSG
Im Vorfeld des Inkrafttretens kursieren einige Thesen und Unsicherheiten, die wir hier gerne beleuchten möchten:
- “Ab 2025 müssen alle Websites barrierefrei sein.” – Nicht ganz. Es stimmt, dass das BFSG viele private
Webangebote abdecken wird, aber eben nur bestimmte Kategorien. Ein rein informeller Firmenwebauftritt ohne
Online-Shop, der keine Verträge mit Verbrauchern abschließt, ist vom Gesetz nicht direkt erfasst
bundesfachstelle-barrierefreiheit.de. Das heißt aber nicht, dass Sie ihn ignorieren sollten! Zum einen kann Barrierefreiheit auch hier Wettbewerbsvorteile bringen zum anderen ist es möglich, dass der Gesetzgeber den Geltungsbereich in Zukunft ausweitet. Für öffentliche Webseiten von Behörden gilt ohnehin schon seit Jahren eine Pflicht (BITV 2.0) – das BFSG schließt jetzt die große Lücke im privaten Sektor für Verbraucherangebote. Unser Rat: Wenn Ihre Seite heute nicht unter BFSG fällt, nutzen Sie die Gelegenheit, freiwillig Barrierefreiheit umzusetzen. Sie verbessern damit Ihr Image und sind vorbereitet, falls demnächst doch alle Webseiten dran sein sollten. - “Kleine Unternehmen sind ausgenommen – das trifft uns nicht.” – Vorsicht: Die Kleinstunternehmer-Regel (weniger als 10 Mitarbeiter, <2 Mio € Umsatz) gilt nur für Dienstleisterbundesfachstelle-barrierefreiheit.de. Sobald Ihr Unternehmen diese Schwelle überschreitet – und das tun viele kleine Mittelständler – müssen Sie das BFSG einhalten, sofern Sie relevante Angebote betreiben. Ein Online-Händler mit 15 Angestellten zum Beispiel ist definitiv in der Pflicht. Zudem gilt das BFSG selbst, wenn Sie formal als Kleinstunternehmen zählen, aber z.B. einen physischen Verkaufskanal (Produkt) im BFSG-Bereich haben, denn dann greift die Ausnahme nichthwk-dresden.de. Prüfen Sie also genau, ob Sie wirklich ausgenommen sind. In den meisten Fällen sind eher Mikro-Betriebe wie der Ein-Mann-Onlineshop befreit. Für wachstumsorientierte Start-ups und KMU ist das Thema sehr wohl relevant.
- “Wir würden ja gern, aber das ist wirtschaftlich nicht zumutbar.” – Das Gesetz kennt einen Passus zur unverhältnismäßigen Belastung! Wenn die Erfüllung der Anforderungen ein untragbares finanzielles Risiko darstellt, kann man sich im Ausnahmefall darauf berufen bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Aber aufgepasst - die Hürden dafür sind hoch. Man muss eine ausführliche Dokumentation nach bestimmten Kriterien anfertigen und regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) überprüfen. Zusätzlich muss man muss die Marktüberwachungsbehörde darüber informieren und auf Verlangen alle Fakten liefern. Für die allermeisten Unternehmen dürfte Barrierefreiheit hingegen zumutbar sein, zumal es ja auch langfristig zusätzliche Kundengruppen erschließt.
Fazit: Barrierefreiheit als Chance begreifen
Anstatt das BFSG nur als lästige Verpflichtung zu sehen, lohnt es sich, die Potenziale zu erkennen: Etwa 10 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Behinderung – ein enormes Marktsegment. Dazu kommen viele Ältere mit nachlassenden Sinnesfähigkeiten, temporär eingeschränkte Personen (gebrochener Arm, etc.) und Nutzer mit situativen Handicaps (blendendes Sonnenlicht auf dem Handy, laute Umgebung, …). Ein barrierefreies Angebot erreicht mehr Kunden und ist oft auch für alle Benutzer komfortabler. Viele Accessibility-Prinzipien sind schlicht Best Practices für gutes Webdesign (klare Struktur, aussagekräftige Links, genügend Kontrast usw.). Unternehmen, die hier vorangehen, können sich mit einem inklusiven Image profilieren und rechtliche Risiken gleichzeitig minimieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mag zunächst wie ein weiterer Compliance-Brocken wirken. Doch mit dem richtigen Partner und Ansatz lässt es sich bewältigen – und zwar, ohne dass Ihr Budget explodiert oder Ihr Team verzweifelt. Wir unterstützen Sie gern dabei, frühzeitig die Weichen zu stellen, damit Ihr Web-Projekt nicht nur gesetzeskonform, sondern für alle Nutzer ein echter Mehrwert wird!
Hinweis: Dieser Artikel wurde auch mit Unterstützung von KI generiert (Modell: GPT-4).